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Körperverletzung; Anzeigenerstattung durch Zeugen

Wenn Sie sehen, wie ein anderer geschlagen, getreten oder sonst körperlich misshandelt wird, verständigen Sie sofort über Notruf 110 die Polizei.

Für Sie zuständig

Polizeiinspektion Burglengenfeld

Hausanschrift

Christoph-Willibald-Gluck-Straße 14
93133 Burglengenfeld

Postanschrift

Christoph-Willibald-Gluck-Straße 14

93133 Burglengenfeld

Telefon

+49 9471 7015-0

Polizeistation Nittenau

Hausanschrift

Brucker Straße 18
93149 Nittenau

Postanschrift

Brucker Straße 18

93149 Nittenau

Leistungsdetails

Teilen Sie möglichst genau mit, wo der Vorfall gerade stattfindet und wie viele Personen beteiligt sind.

Nennen Sie der Polizei auch ihren Namen und stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung.

Liegt der Vorfall schon längere Zeit zurück? Teilen Sie Ihre Wahrnehmungen bei der Anzeigenerstattung der nächsten Polizeidienststelle mit.

  • Personalausweis oder Reisepass

kostenloser Notruf 110;
kostenlose Anzeigenerstattung

In bestimmten Fällen wird die Körperverletzung nur auf Antrag verfolgt. Diese Frist verstreicht 3 Monate nach dem Vorfall.

Stand: 09.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration