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Deutsche, die während ihres Auslandsaufenthaltes in eine Notsituation geraten, können sich an die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung wenden.
Deutsche Auslandsvertretungen sind in der Regel Botschaften oder Generalkonsulate. Beispielsweise können sie
Die deutschen Vertretungen können Ihnen helfen, wenn anderweitige Hilfe nicht möglich ist. Für Sie bestehen in diesem Fall weitreichende Mitwirkungs- und Darlegungspflichten. Es gilt der Grundsatz "Hilfe zur Selbsthilfe". Geleistete finanzielle Hilfe stellt eine Sozialleistung dar, die gebührenpflichtig und rückzahlbar ist.
Kontaktieren Sie die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung.
Konsularische Hilfeleistungen sind gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich im Wesentlichen nach dem Aufwand. Mit Stundensätzen in zwei- bis dreistelligen Eurobeträgen ist zu rechnen. Bitte klären Sie mit der Auslandsvertretung möglicherweise entstehende Kosten ab.
Es gibt keine Frist, allerdings ist keine Hilfe für die Vergangenheit möglich.
Vor Antritt jeder Auslandsreise sollten Sie klären, ob Sie einen angemessenen Krankenversicherungsschutz haben, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz müssen Sie entsprechende vor Ort anfallende Kosten tragen. Dies kann schnell alle Ersparnisse aufzehren. Diese Kosten können nicht von deutschen Auslandsvertretungen übernommen werden. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass Ihnen die Ausreise verweigert wird, falls Sie beispielsweise Rechnungen im Krankenhaus nicht bezahlen können.