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Eltern können für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr Familiengeld beantragen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Mit dem Bayerischen Familiengeld wurden das ehemalige Bayerische Betreuungsgeld und das Bayerische Landeserziehungsgeld gebündelt und aufgestockt.
Das Familiengeld wird unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und von der Art der Betreuung gezahlt. Eltern von Kleinkindern sollen dadurch eine spürbare Wertschätzung für ihre Erziehungsleistung erfahren und zugleich größere ökonomische Gestaltungsfreiräume erhalten, um für eine förderliche frühkindliche Betreuung ihres Kindes zu sorgen.
Das Familiengeld beträgt bis zu 250 Euro monatlich für das erste und zweite Kind und bis zu 300 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. Es wird in der Regel vom 13. bis zum Ende des 36. Lebensmonats des Kindes ausgezahlt.
Der Zahlungstermin richtet sich nach dem Geburtstag des Kindes und erfolgt regelmäßig innerhalb der ersten fünf Arbeitstage des jeweiligen Lebensmonats.
Eltern von ein- und zweijährigen Kindern erhalten die Leistung, wenn sie
Wenn Sie in Bayern Elterngeld beantragt und bewilligt bekommen haben, müssen Sie keinen Antrag auf Familiengeld stellen. Der Elterngeldantrag gilt zugleich auch als Antrag auf Familiengeld.
Beziehen Sie dagegen kein Elterngeld in Bayern, müssen Sie einen Antrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) stellen. Den Antrag können Sie entweder schriftlich unter Verwendung der bereitgestellten Formulare oder online stellen (siehe unter „Formulare“ und „Online-Verfahren“).
keine
Der Antrag kann frühestens 3 Monate vor dem beabsichtigten Leistungsbeginn gestellt werden. Zu früh gestellte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Der Antrag muss dann nochmal gestellt werden.
Bei verspäteter Einreichung der Anträge wird das Familiengeld maximal 3 Monate rückwirkend vom Datum der Antragstellung bezahlt.
ca. 4 – 6 Wochen
Änderungen von persönlichen Daten müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen (siehe unter „Formulare“).
Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie ihr Kind nach der Geburt vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind.
Mütter und Väter haben einen Anspruch auf Elternzeit. Dieser muss dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich mitgeteilt werden. Bei Fragen zur Elternzeit können Sie sich an das Zentrum Familie Bayern und Soziales wenden.
Wenn Sie ein Kind haben, können Sie Kindergeld beantragen.
Sie können unter anderem von der Gemeinde und dem Landratsamt Auskünfte in sozialen Angelegenheiten erhalten.