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Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Oberer Bürglaß 34-36
96450 Coburg
Postfach 1754
96407 Coburg
Maximilianstraße 6
95444 Bayreuth
Briefanschrift: Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth
Postfach 110165
95420 Bayreuth
Konrad-Adenauer-Straße 5
95326 Kulmbach
Postfach 1660
95307 Kulmbach
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. eines Befähigungsscheines nach Sprengstoffgesetz ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung. Diese wird Ihnen von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen Behörde ausgestellt.
Zuständige Behörden:
Beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen sind die Anforderungen des Sprengstoffgesetzes (SprengG) zu beachten.