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Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung

Die sprengstoffrechtliche Fachkunde zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen erwerben Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang. Für die Teilnahme an diesem Lehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde.

Landratsamt Kulmbach

30 Öffentliche Sicherheit, Katastrophenschutz, Gewerbewesen, Jagdrecht

Öffnungszeiten

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07:45 Uhr - 12:30 Uhr

Unser Servicecenter steht Ihnen wie folgt zur Verfügung:

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Di: 07:30 - 16:30 Uhr
Mi: 07:30 - 12:30 Uhr (telefonisch bis 16:30 Uhr)
Do: 07:30 - 17:30 Uhr
Fr: 07:30 - 12:30 Uhr

Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.

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Konrad-Adenauer-Straße 5
95326 Kulmbach

Postanschrift

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95307 Kulmbach