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Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung

Die sprengstoffrechtliche Fachkunde zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen erwerben Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang. Für die Teilnahme an diesem Lehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde.

Regierung der Oberpfalz

Dezernat 21 - Bauarbeiterschutz, Sprengwesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr
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Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

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