Logo Bayernportal

Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung

Die sprengstoffrechtliche Fachkunde zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen erwerben Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang. Für die Teilnahme an diesem Lehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde.

Landratsamt Rosenheim

Sachgebiet 51 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim

Postanschrift

Postfach 100465
83004 Rosenheim