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Tierarzneimittel; Mitwirkung beim Vollzug tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften

Die Kreisverwaltungsbehörden und die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) sind in Bayern zuständig für die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln einschließlich Betäubungsmitteln für Tiere und deren Anwendung.

Online-Verfahren

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Ergänzung: Landratsamt Donau-Ries

Für Sie zuständig

Landratsamt Donau-Ries - Fachbereich 32 - Veterinärmedizin und Verbraucherschutz

Landratsamt Donau-Ries

Landratsamt Donau-Ries Dienststelle Nördlingen

Landratsamt Donau-Ries

Hausanschrift

Bürgermeister-Reiger-Str. 5
86720 Nördlingen

Postanschrift

Bürgermeister-Reiger-Str. 5

86720 Nördlingen

Telefon

+49 906 74-6820

Leistungsdetails

Weiterhin überwachen die Kreisverwaltungsbehörden z.B. den Verkehr mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln außerhalb von Apotheken.

Die Überwachung beinhaltet u. a. die Kontrollen der tierärztlichen Hausapotheken und der Arzneimittelanwendung durch Tierärzte und Tierhalter, insbesondere in Bezug auf die Versorgung von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, sowie den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln z. B. im Land- oder Zoofachhandel. 

Stand: 20.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz