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Tierarzneimittel; Mitwirkung beim Vollzug tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften

Die Kreisverwaltungsbehörden und die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) sind in Bayern zuständig für die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln einschließlich Betäubungsmitteln für Tiere und deren Anwendung.

Für Sie zuständig

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Sg. 53 Gewerberecht, Rechtsfragen des Gesundheits- und Veterinärwesens

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Hausanschrift

Hindenburgstraße 43
82467 Garmisch-Partenkirchen

Postanschrift

Hindenburgstraße 43

82467 Garmisch-Partenkirchen

Leistungsdetails

Die Überwachung beinhaltet u. a. die Kontrollen der tierärztlichen Hausapotheken und der Arzneimittelanwendung durch Tierärzte und Tierhalter, insbesondere in Bezug auf die Versorgung von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, sowie den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln z. B. im Land- oder Zoofachhandel. 

Stand: 08.01.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz