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Hunde; Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes oder eines Negativzeugnisses

Sie benötigen für die Haltung eines sogenannten ''Kampfhundes'' eine Genehmigung. Es wird ein Negativzeugnis erteilt, wenn nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vorweist.

Gemeinde Grainau

Sg. 21: Bürgerbüro

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Mi
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Do
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8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Am Kurpark 1
82491 Grainau

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Am Kurpark 1
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