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Tierimpfstoff; Anzeige der erstmaligen Abgabe von Impfstoffen an einen gewerblichen Tierhalter

Die erstmalige Abgabe von Impfstoffen an einen gewerblichen Tierhalter muss durch den behandelnden Tierarzt bei der Kreisverwaltungsbehörde angezeigt werden.

Landratsamt Hof

Fachbereich 304 Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz

Öffnungszeiten

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Allgemein

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07:30 Uhr - 14:00 Uhr
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07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
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+ nach Vereinbarung
Die Annahmezeiten in der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle enden jeweils eine halbe Stunde vor Schluss der allgemeinen Öffnungszeiten.

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