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Wenn Ihre Brille, Prothese oder ein anderes Hilfsmittel bei einem Arbeitsunfall beschädigt wird, kommt die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft dafür auf.
Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) versichert Sie gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. Wenn ein von Ihnen genutztes Hilfsmittel bei einem einen Arbeitsunfall beschädigt wird oder verloren geht, ersetzt Ihnen die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft den Schaden.
Als Hilfsmittel gelten beispielsweise:
Es spielt keine Rolle, aus welchem Grund Sie das Hilfsmittel benötigen.
Wenn Ihr Hilfsmittel beschädigt ist, können Sie die Erstattung der Reparaturkosten verlangen.
Wenn das Hilfsmittel zerstört oder verloren gegangen ist, übernimmt die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft die Kosten für ein neues Hilfsmittel. Das neue Hilfsmittel muss in seiner Ausstattung, der Funktion und dem Preis dem bisherigen Hilfsmittel entsprechen.
Das Ziel ist, dass Sie ihr Hilfsmittel wieder so nutzen können, als wäre der Arbeitsunfall nicht passiert („Naturalrestitution“). Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ersetzt den tatsächlich entstandenen Schaden.
Ein Ersatz für Luxusausführungen von Hilfsmitteln, die der Zierde und dem Schmuck des Betroffenen dienen, ist nicht möglich.
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft kommt für Ihr beschädigtes oder verlorenes Hilfsmittel unter folgenden Voraussetzungen auf:
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft übernimmt die Kosten für Reparatur oder Ersatz Ihres Hilfsmittels auf Antrag.
Stellen Sie den Antrag formlos per Post oder laden Sie die Unterlagen online über das SVLFG Portal hoch.
Antrag per Post:
Antrag hochladen:
Nach Abschluss der Ermittlungen erhalten Sie eine Rückmeldung über die Kostenübernahme oder -erstattung durch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft.
Es fallen keine Kosten an.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
Sie benötigen wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Rahmen einer Rehabilitation medizinische Hilfsmittel wie einen Rollstuhl oder eine Brille? Dann übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten.