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Spielmobil; Nutzung

Kommunen können Spielmobile bereitstellen.

Für Sie zuständig

Sonstiges - Leistung fällt im LRA TÖL nicht an oder wird nicht angeboten

Leistungsdetails

Ein Spielmobil ist ein mit Spiel- und Bastelmaterial ausgestattetes Kraftfahrzeug, manchmal auch Anhänger oder Bauwagen, das zu bestimmten Zeiten Plätze, Grünflächen, Spielplätze, Schulen etc. anfährt, um dort als Ergänzung oder Ersatz für Spielmöglichkeiten Spielangebote bereitzustellen.

Diese "Rollenden Kinder- und Jugendzentren" befinden sich in der Regel in freier oder kommunaler Trägerschaft (z. B. Jugendringe, Jugendverbände, Kirchen, andere Träger der freien Jugendpflege).

Die Aufgabe von Spielmobilen ist es,

  • die Bewegungsentwicklung und Kreativität zu fördern,
  • Spielräume zu schaffen,
  • die Spielmöglichkeiten zu verbessern,
  • Treffpunkte und Kommunikationsmöglichkeiten für Kinder zu ermöglichen.

Informationen über Spielmobile in Ihrer Nähe erhalten Sie von Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Stand: 27.09.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales