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Regionalplanung; Aufsicht und fachliche Unterstützung der Regionalen Planungsverbände

Der höheren Landesplanungsbehörde obliegt die Rechts- und Fachaufsicht über die Regionalen Planungsverbände in ihrem Zuständigkeitsbereich. Zudem stellt sie die Regionsbeauftragten, die den Regionalen Planungsverbänden fachlich zuarbeiten.

Regierung von Schwaben

Sachgebiet 24 - Raumordnung, Landes- und Regionalplanung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

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