Der Freistaat Bayern unterstützt Unternehmen bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der Digitalisierung und Informations- und Kommunikationstechnik.
Die Förderung soll Unternehmen bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der Digitalisierung und Informations- und Kommunikationstechnik unterstützen und deren Umsetzung in neue Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsabläufe verbessern und beschleunigen.
Die Förderung umfasst insbesondere folgende Themenbereiche und Fragestellungen:
Erfasst sind auch Querschnittsthemen wie Zuverlässigkeit, Robustheit, Verfahren zur Qualitätssicherung u. a.
Zuwendungsfähig sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Lösung der oben genannten Fragestellungen in den Bereichen
nach Art. 25 Abs.1 in Verbindung mit Abs.2 Buchst. b und c Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
Antragsberechtigt sind:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I AGVO werden bevorzugt berücksichtigt.
Die Antragsteller müssen für die Projektdurchführung eine ausreichende Bonität haben und diese ggf. nachweisen.
Die zuwendungsfähigen Kosten richten sich im Einzelnen nach Art. 25 AGVO.
Die FuE-Vorhaben müssen in enger Zusammenarbeit von mehreren Unternehmen bzw. von Unternehmen und Forschungseinrichtungen durchgeführt werden (Verbundvorhaben). Dabei sollen mehrere Unternehmen entlang einer Wertschöpfungskette kooperieren. An einem Verbundvorhaben sollen mindestens zwei Unternehmen, davon mindestens ein mittelständisches Unternehmen und ggf. eine Hochschule bzw. außeruniversitäre Forschungseinrichtung, beteiligt sein.
Weitere Voraussetzungen sind:
Der Antrag ist beim Projektträger (siehe unter "Für Sie zuständig") schriftlich einzureichen, der die Entscheidungsgrundlagen vorbereitet. Die Bewilligung erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.