Logo Bayernportal

Träger der freien Jugendhilfe; Beantragung der Anerkennung

Juristische Personen und Personenvereinigungen im Bereich der Jugendhilfe können sich als Träger der freien Jugendhilfe anerkennen lassen, um künftig in Jugendhilfeausschüssen oder Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII mitwirken zu können.

Stadt Ingolstadt

Amt für Jugend und Familie

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mittwochs nach Vereinbarung; Trotz der genannten Sprechzeiten ist es empfehlenswert, Terminvereinbarungen vorzunehmen

Hausanschrift

Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt

Postanschrift

Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt