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Sie haben die Bestattung einer Person bezahlt, die bei einem Arbeitsunfall, einem Wegeunfall oder durch eine Berufskrankheit gestorben ist? Dann erstattet Ihnen die landwirtschaftliche Unfallversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten.
Sie erhalten Sterbegeld, wenn Sie die Bestattung einer Person bezahlt haben,
Sie erhalten Sterbegeld auch dann, wenn zum Beispiel wegen Verschollenheit keine Bestattung stattgefunden hat. Dazu gehören:
Aber auch Personen, die nicht zur Familie gehören, können Anspruch auf Sterbegeld haben, wenn sie die Bestattung bezahlt haben.
Die Höhe des Sterbegelds entspricht
Damit Sie Sterbegeld erhalten können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Wenn Sie die Bestattung bezahlt haben, aber kein Hinterbliebener und keine Hinterbliebene sind:
Als anspruchsberechtigte Personen, die aber keine Hinterbliebene oder Hinterbliebener ist:
Sie müssen das Sterbegeld nicht beantragen. Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft prüft den Anspruch auf Sterbegeld von Amts wegen.
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft informiert die ihr bekannten möglichen Berechtigten um ihnen die Anmeldung der Ansprüche zu ermöglichen.
Sie können sich dennoch mit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen.
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Sie müssen keine Fristen einhalten.
in der Regel unverzüglich, maximal 4 bis 6 Wochen
Wenn ein Mitglied Ihrer Familie infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder infolge einer anerkannten Berufskrankheit verstorben ist, können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung Sterbegeld erhalten.