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Fahrlehrerprüfung; Beantragung einer Aufwandsentschädigung

Prüferinnen und Prüfer der Fahrlehrerprüfung können eine Aufwandsentschädigung beantragen.

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Ergänzung: Regierung von Oberbayern

Für Sie zuständig

Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 23.1 - Straßenverkehr

Regierung von Oberbayern

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Maximilianstraße 39
80538 München

Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen

Postanschrift

80534 München

Telefon

+49 89 2176-0

Leistungsdetails

Personen, die als Prüfer in den Prüfungsausschuss für Fahrlehrer durch die Regierung von Oberbayern berufen wurden, können eine Aufwandsentschädigung beantragen.

Es muss für die einzelnen Prüfungsteile der Fahrlehrerprüfung der Ort, das Datum, die Anzahl der Prüflinge und die Prüfernummer angegeben werden.

Sie können eine Aufwandsentschädigung beantragen, wenn Sie durch die Regierung von Oberbayern in den Prüfungsausschuss für Fahrlehrer berufene/r Prüfer/-in sind.

Sie können die Aufwandsentschädigung online bei der Regierung von Oberbayern (siehe unter "Online-Verfahren") beantragen.

Es fallen keine Kosten an.

Der Antrag auf Aufwandsentschädigung sollte möglichst zeitnah nach der durchgeführten Prüfung gestellt werden, spätestens zum Ende jeden Quartals.

Die Abrechnung der Prüfungen erfolgt zum jeweiligen Quartalsende. Die Auszahlung findet ca. 2 Wochen nach Quartalsende statt.

Es sind keine förmlichen Rechtsbehelfe vorgesehen.

Stand: 13.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration