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Förderschule; Schulaufsicht und Beratung

Im Gegensatz zu den Grund- und Mittelschulen werden die Förderschulen nicht über Schulämter, sondern - zugeordnet nach Förderbedarf - direkt von der zuständigen Regierung schulaufsichtlich betreut.

Für Sie zuständig

Regierung von Schwaben - Sachgebiet 41 - Förderschulen

Leistungsdetails

Den Regierungen obliegt die unmittelbare Schulaufsicht über die Förderschulen. Anfragen allgemeiner oder rechtlicher Natur zur Förderschule können formlos an die Regierung gerichtet werden.

Stand: 12.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus