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Seit dem Jahr 2020 ist es bei der landwirtschaftlichen Nutzung verboten, Grünlandflächen nach dem 15. März zu walzen. Die Bezirksregierungen können unter bestimmten Voraussetzungen das Walzen von Grünlandflächen auch nach dem 15. März gestatten.
Hofmannstraße 51
81379 München
80534 München