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Betreuungsverein; Beantragung der Anerkennung

Ein Betreuungsverein, der Menschen aufgrund gerichtlicher Anordnung betreut und rechtlich vertritt, muss staatlich anerkannt werden.

Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 13 - Soziales und Jugend

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

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Maximilianstraße 39
80538 München

Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen

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