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Sterbefall im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister

Ein Sterbefall im Ausland kann im deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.

Ordnungswesen (mit Standesamt u. Einwohnermeldeamt)

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