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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Genehmigung für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern

Als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber benötigen Sie eine behördliche Genehmigung, wenn in Ihrem Betrieb oder Unternehmen an einem Sonn- oder Feiertag gearbeitet werden soll, sofern kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegt.

Regierung von Oberbayern

Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G11 – Arbeitszeitschutz, Arbeitsstätten, Lärm und Vibration

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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Wegen der Außendiensttätigkeit der Mitarbeiter bitten wir für Besuche im Amt einen Termin zu vereinbaren.

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