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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Genehmigung für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern

Als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber benötigen Sie eine behördliche Genehmigung, wenn in Ihrem Betrieb oder Unternehmen an einem Sonn- oder Feiertag gearbeitet werden soll, sofern kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegt.

Regierung von Schwaben

Dezernat G 11 Sozialer Arbeitsschutz und Organisation des Arbeitsschutzes

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Die allgemeinen Besuchszeiten sind:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
sowie nach persönlicher Terminvereinbarung.

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86159 Augsburg

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