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Lehrkräfte an staatlichen beruflichen Schulen sind verpflichtet, den Nachweis über die Ableistung eines Betriebspraktikums über den Dienstweg an die personalverwaltende Stelle zu senden. Die Zuständigkeit liegt nur bei beruflichen Schulen ohne FOSBOS bei den Regierungen.
Maximilianstraße 39
80538 München
80534 München