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Sie können eine medizinische Reha von der Rentenversicherung erhalten, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt ist.
Die medizinische Rehabilitation dient der Verbesserung oder Wiederherstellung Ihrer Erwerbsfähigkeit.
Eine Wiederholung der medizinischen Reha ist grundsätzlich nach Ablauf von 4 Jahren möglich – es sei denn, die Leistung ist aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig erforderlich.
Die Reha dient der Behandlung von Gesundheits- und Funktionsstörungen. Die Art der Behandlung und Auswahl der Reha-Einrichtung richtet sich nach Ihren Beschwerden.
Die Reha findet in einer Reha-Einrichtung der Rentenversicherung oder in einer ihrer Vertragskliniken statt. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind sowohl stationär als auch ganztägig ambulant möglich und dauern in der Regel 3 Wochen. Für Abhängigkeitskranke gibt es von dieser Leistungsform und -dauer abweichende Regelungen.
Das wird von der Rentenversicherung gezahlt:
Bei einer stationären medizinischen Reha können Sie mit maximal EUR 10,00 am Tag an den Kosten beteiligt werden. Die Zuzahlung ist von der Höhe Ihres Einkommens abhängig.
Falls Ihr Arbeitgeber aufgrund von gleichartigen Vorerkrankungen während Ihrer medizinischen Reha das Arbeitsentgelt nicht weiterzahlt, erhalten Sie von der Rentenversicherung möglicherweise Übergangsgeld.
Eine medizinische Reha können Sie nicht erhalten, wenn Sie
Sie
Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.
Online-Antrag:
Persönlicher Antrag:
Schriftlicher Antrag:
Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag. Nach Auswertung Ihrer Angaben erhalten Sie per Post einen schriftlichen Zulassungs-oder Ablehnungsbescheid.
Wenn Sie im Vorfeld Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilt haben, kann der gesamte Schriftwechsel in elektronischer Form erfolgen. Hierzu stehen Ihnen die Online-Dienste mit Registrierung zur Verfügung. In diesem Fall erhalten Sie den Bescheid in Ihr elektronisches Postfach bei der DRV oder per De-Mail.
keine
keine
Sie können von der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten. Hierfür müssen Sie bestimmte Leistungsvoraussetzungen erfüllen.