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Zu den Aufgaben des Landrates gehört es, die Beratungsgegenstände der Sitzungen des Kreistags vorzubereiten und den Kreistag unter Angabe der Tagesordnung mit angemessener Frist zu den Sitzungen einzuberufen.
Markgrafenallee 5
95448 Bayreuth
95440 Bayreuth