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Am Alten Einlaß 1
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Prielmayerstraße 5
80335 München
80097 München
Gögginger Str. 101
86199 Augsburg
86197 Augsburg
Alle vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft geladenen Zeugen haben einen Anspruch auf Entschädigung. Der Zeuge kann unter anderem verlangen:
Entstehen einem Zeugen erhebliche Aufwendungen, wird ihm auf Antrag ein angemessener Vorschuss bewilligt.