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Hallhof 1 u. 4
87700 Memmingen
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Schützenstr. 60
89231 Neu-Ulm
Postfach 2340
89213 Neu-Ulm
Prielmayerstraße 5
80335 München
80097 München
Alle vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft geladenen Zeugen haben einen Anspruch auf Entschädigung. Der Zeuge kann unter anderem verlangen:
Entstehen einem Zeugen erhebliche Aufwendungen, wird ihm auf Antrag ein angemessener Vorschuss bewilligt.