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Beratungslehrkräfte sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an den Schulen vor Ort bzw. an den neun Staatlichen Schulberatungsstellen stehen den Schülerinnen und Schülern, den Erziehungsberechtigten und den Lehrkräften zur Verfügung.
Infanteriestraße 7
80797 München
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Erste Ansprechpartner in Fragen der Bildung und Erziehung sind die Lehrkräfte Ihres Kindes. Darüber hinaus steht Ihnen in Bayern die Staatliche Schulberatung durch Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an der Schule Ihres Kindes sowie an den Staatlichen Schulberatungsstellen zur Verfügung.
Die Staatliche Schulberatung hilft, die Anlagen einer Schülerin oder eines Schülers zu erkennen, ihre bzw. seine Fähigkeiten zu nutzen und die vielfältigen Bildungsmöglichkeiten wahrzunehmen. Sie vermittelt Hilfe bei Schulproblemen und unterstützt Erziehungsberechtigte wie auch Lehrkräfte bei der Erziehungs- und Bildungsaufgabe. In Inklusionsfällen gibt sie Hilfestellungen für Schulleitungen, Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler. Die Staatliche Schulberatung steht Schülerinnen und Schülern aller Schularten offen. Sie ist neutral, vertraulich, lösungsorientiert und für Ratsuchende freiwillig und kostenfrei.
Beratungsorgane an den Schulen sind in Bayern
Für Fragen des sonderpädagogischen Förderbedarfs stehen im vorschulischen Bereich die Mobilen Sonderpädagogischen Hilfen (MSH) und im schulischen Bereich die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD) zur Verfügung. Die MSD-Lehrkräfte diagnostizieren im Bereich des jeweiligen Förderschwerpunktes und beraten Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler.
Aktuelle Hinweise zu Beratungsmöglichkeiten und hilfreiche Informationen der Staatlichen Schulberatung finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (siehe https://www.schulberatung.bayern.de/).
Beratungslehrkräfte
Beratungslehrkräfte stehen an allen bayerischen Schulen als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie beraten Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigte zum Beispiel
Sie sind auch Ansprechpartner bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten.
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bieten Beratung, Hilfe und Betreuung für Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte u. a. an
Staatliche Schulberatungsstellen
Die neun Staatlichen Schulberatungsstellen sind die zentralen Beratungseinrichtungen für alle Schulen des Regierungsbezirks. An ihnen sind besonders erfahrene Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Beratungslehrkräfte aller Schularten tätig, die für Fragen und bei Problemen im schulischen Kontext zur Verfügung stehen, die über die einzelne Schule hinausgehen. Ihre Aufgabe ist vor allem
Eine Liste der Standorte mit den Kontaktdaten ist auf der Homepage der Staatlichen Schulberatung zu finden unter https://www.schulberatung.bayern.de/.
An jeder Staatlichen Schulberatungsstelle sind Ansprechpartner für Inklusion benannt, damit ratsuchenden Erziehungsberechtigten und Lehrkräften die rasche Kontaktaufnahme erleichtert wird; kompetente Ansprechpartner sind aber alle an den Staatlichen Schulberatungsstellen tätigen Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen aus den verschiedenen Schularten.
Sie können gerade in schwierigen Fällen bzw. in Zweifelsfällen eine neutrale Instanz für Ratsuchende bei pädagogischen Fragen sein, indem sie selbst diagnostizieren (ggf. in Kooperation mit den Fachkräften der MSD) oder anhand der bereits gewonnenen Unterlagen die Erziehungsberechtigten und Schülerinnen bzw. Schüler bei Einschulungs- und Schullaufbahnfragen beraten. Sie können Lehrkräfte beraten, zu „Runden Tischen“ beigezogen oder im Vorfeld eingeschaltet werden, Moderation bei Konflikten zwischen Erziehungsberechtigten und Schule sowie Zusammenarbeit mit pädagogischen, psychologischen und medizinischen Fachdiensten leisten.
Die Staatlichen Schulberatungsstellen halten darüber hinaus besondere Beratungsangebote für Lehrkräfte und schulische Führungskräfte (z. B. Supervision) sowie Schulleitungen (Coaching) bereit und führen Fortbildungen für Lehrkräfte zu pädagogischen und psychologischen Fragen (z. B. Mobbing, Krisenintervention) durch.
Um Schulen in Krisensituationen eine zuverlässige notfallpsychologische Unterstützung und Hilfe beim Krisenmanagement bieten zu können, wird staatlicherseits das "Kriseninterventions- und -bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen" (KIBBS), bestehend aus speziell fortgebildeten staatlichen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen aller Schularten, bereitgehalten. Die für die Leitung der regionalen KIBBS-Gruppen im Regierungsbezirk beauftragten Regionalkoordinatorinnen und Regionalkoordinatoren sind den Staatlichen Schulberatungsstellen zugeordnet.
An die Staatlichen Schulberatungsstellen sind auch die Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz angebunden. Sie dienen Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten, Lehrkräften und Schulleitungen als kompetente Ansprechpartner für verhaltensorientierte Prävention im Bereich des (Rechts-)Extremismus. Zu den Aufgaben der Regionalbeauftragten gehören im Einzelnen:
Inklusionsberatung am Schulamt (Bereich Grund-, Mittel- und Förderschulen)
Die Beratung der Erziehungsberechtigten von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist von hoher Bedeutung. Die Erziehungsberechtigten sollen sich ergebnisoffen und fundiert informieren können, damit der passende Lernort für das Kind gefunden werden kann. Dies gilt insbesondere für die Einschulung, aber auch für einen etwaigen späteren Wechsel von der Förderschule an die Regelschule oder umgekehrt. Einzelfälle können dabei auch komplexer sein, insbesondere im Hinblick auf eine gegebenenfalls notwendige Unterstützung durch die Eingliederungshilfe bei einer inklusiven Unterrichtung. Auch wünschen sich einzelne Erziehungsberechtigte eine Beratung auf überörtlicher Ebene.
Aus diesen Gründen hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus die Anregungen des Bayerischen Landtages, insbesondere der interfraktionellen Arbeitsgruppe des Bildungsausschusses, der Elternschaft, der damaligen Behindertenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung und des Verbandes der bayerischen Bezirke im Rahmen des Runden Tisches Inklusion am Staatsministerium aufgegriffen und eine interdisziplinäre, neutrale und vernetzte Beratung auf der Ebene der Grund-, Mittel- und Förderschule vorangebracht. Wichtig sind v. a. die Aspekte der Interdisziplinarität und der Vernetzung mit der Eingliederungshilfe und den kommunalen Sachaufwandsträgern in der Region.
In Abstimmung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten sind seit dem Schuljahr 2015/16 flächendeckend solche Beratungsangebote an 75 Standorten entstanden; eine Liste der Standorte mit den Kontaktdaten ist auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus abrufbar. Dieses Beratungsangebot ist interdisziplinär organisiert: In einem Team aus in der Regel zwei Lehrkräften kommt eine aus dem Bereich der Grundschule oder gegebenenfalls auch der Mittelschule und soll als ausgebildete Beratungslehrkraft oder Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe zusätzlich Erfahrung in der Beratung besitzen. Die andere Lehrkraft verfügt über das Lehramt Sonderpädagogik und über Berufserfahrung im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD). Bei sonderpädagogischen Förderschwerpunkten, die nicht durch diese Lehrkraft abgedeckt sind, kann die sonderpädagogische Fachlichkeit durch die spezifische Beratungsstelle der einschlägigen Förderschule oder deren MSD kooperativ eingebunden werden.
Außerschulische Beratungseinrichtungen
Über Probleme – etwa im Motivations- und Leistungsbereich sowie bei individueller Belastung – und Erziehungsfragen beraten außerdem die Erziehungsberatungsstellen, über weitere Fragen die Jugendämter sowie private und kirchliche Beratungsstellen, über Probleme der Berufswahl die Berufsberatungsstellen der Agenturen für Arbeit und die akademischen Beratungsstellen.
Die Zeugnisanerkennungsstelle im Landesamt für Schule bewertet allgemeinbildende Schulabschlüsse aus dem Ausland oder einem anderen Bundesland, sofern eine berufliche Schule oder Hochschule in Bayern nicht eigenständig über die Aufnahme einer Person entscheiden kann.