Logo Bayernportal
- kein Ort -

Jagdkataster; Beantragung der Aktualisierung oder eines Auszugs

Die staatlichen Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung erstellen auf Antrag das Jagdkataster für die Jagdgenossenschaft.

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie über „Ort auswählen" einen Ort aus.
Stilisiertes Bild eines Hauses
Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Mehr zur Behörde

Leistungsdetails

Die etwa 7000 Jagdgenossenschaften in Bayern sind gefordert, ein aktuelles Jagdkataster zu führen. Das Jagdkataster kann aus dem Liegenschaftskataster abgeleitet werden und wird auf Antrag der Jagdgenossenschaft vom zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung erstellt.

In Bayern ist das Jagdrecht untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Der Grundstückseigentümer nimmt das Jagdrecht als Mitglied einer Jagdgenossenschaft wahr. Beschlüsse der Jagdgenossenschaften erfordern sowohl die Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der vertretenen Grundfläche. Das Jagdkataster dient ihnen hierbei als Grundlage. Aus dem Jagdkataster können sie auch auf die Gesamtfläche der bejagbaren Fläche schließen und daraus Folgerungen treffen wie

  • die Zulässigkeit der Teilung eines Gemeinschaftsjagdreviers in mehrere selbständige Jagdreviere
  • die Zulässigkeit einer Mehrzahl von Jagdpächtern und die Anzahl der möglichen Jagderlaubnisse und
  • das Vorliegen der Mindestgröße für ein Gemeinschaftsjagdrevier.

Darüber hinaus richtet sich nach der Größe der jagdbaren Fläche die Jagdpacht oder die Abschußplanung.

Berechtigt zum Bezug eines Jagdkatasters sind die Jagdgenossenschaften (vertreten durch den Jagdvorstand) und die Eigentümer von Eigenjagden.

Der Jagdvorstand ist dafür verantwortlich, das Jagdkataster ordnungsgemäß zu führen und aktuell zu halten. Mit dem zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung kann eine jährliche Aktualisierung vereinbart werden.

Das Produkt Jagdkataster wird nur auf Antrag erstellt und zu einem Pauschalpreis an Jagdgenossenschaften abgegeben:

  • 180 € für den erstmaligen Datenbezug
  • 50 € für die Aktualisierung

  • Jagdpachtvertrag; Anzeige

    Der Jagdpachtvertrag ist ein Pachtvertrag in Form der Rechtspacht, durch den das Jagdausübungsrecht in einem bestimmten Jagdbezirk einem anderen (Jagdpächter) eingeräumt wird. Er ist der zuständigen Stelle anzuzeigen.

  • Jagdrecht; Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
    Jägerinnen und Jäger müssen eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen beachten. Das Jagdrecht enthält sowohl Straftatbestände wie zahlreiche Ordnungswidrigkeiten.
Stand: 30.09.2024
Redaktionell verantwortlich: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung