Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Alleinerziehende Eltern haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge.
Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt
Postfach 1450
97404 Schweinfurt
Kreuzstraße 59
97493 Bergrheinfeld
Kreuzstraße 59
97493 Bergrheinfeld
Tannigweg 2
97456 Dittelbrunn
Tannigweg 2
97456 Dittelbrunn
Rudolf-Werner Straße 1
97490 Poppenhausen
Rudolf-Werner Straße 1
97490 Poppenhausen
Gartenstraße 2
97526 Sennfeld
Gartenstraße 2
97526 Sennfeld
Schulstr. 26
97525 Schwebheim
Schulstr. 26
97525 Schwebheim
Pestalozzistraße 11
97464 Niederwerrn
Pestalozzistraße 11
97464 Niederwerrn
Lülsfelder Weg 6
97447 Gerolzhofen
Lülsfelder Weg 6
97447 Gerolzhofen
Adam-Riese-Straße 12
97469 Gochsheim
Adam-Riese-Straße 12
97469 Gochsheim
Geschwister-Scholl-Str. 28-32
97424 Schweinfurt
Geschwister-Scholl-Str. 28-32
97424 Schweinfurt
Waldhäuser Str. 5
97453 Schonungen
Waldhäuser Str. 5
97453 Schonungen
Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen (Alleinerziehende Eltern), haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Die Beratung soll dem alleinerziehenden Elternteil bei der Lösung erzieherischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Probleme helfen (z. B. Lösung von Konflikten mit dem anderen Elternteil, Vermittlung bei Streitigkeiten über das Umgangsrecht, Beratung über zustehende Unterhaltsansprüche des Kindes und Möglichkeiten der Durchsetzung solcher Ansprüche). Zur Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen kann zudem eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt werden (siehe unter „Verwandte Themen“).
keine