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Kommunales Behördennetz; Betrieb

Landkreise können zusammen mit den kreisangehörigen Gemeinden ein kommunales Behördennetz betreiben.

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Unter einem kommunalen Behördennetz (KomBN) wird ein gemeinsames elektronisches Netzwerk (Intranet) zwischen dem Landratsamt und den Gemeinden im Landkreis mit zentralen Übergängen zum Bayerischen Behördennetz und zum Internet verstanden.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales