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Kommunales Behördennetz; Betrieb

Landkreise können zusammen mit den kreisangehörigen Gemeinden ein kommunales Behördennetz betreiben.

Für Sie zuständig

Diese Leistung fällt nur in Gemeinden an, die einem Landkreis angehören. Sie fällt in kreisfreien Städten nicht an.

Leistungsdetails

Unter einem kommunalen Behördennetz (KomBN) wird ein gemeinsames elektronisches Netzwerk (Intranet) zwischen dem Landratsamt und den Gemeinden im Landkreis mit zentralen Übergängen zum Bayerischen Behördennetz und zum Internet verstanden.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales