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Regionales Präventionsmanagement; Koordination und Durchführung

Die Präventionsmanagerinnen und Präventionsmanager an den Regierungen sind Ansprechpartner für Gesundheitsförderung und Prävention in den Regionen.

Für Sie zuständig

Regierung von Schwaben - Sachgebiet 53 - Gesundheit

Leistungsdetails

Sämtliche Behörden für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen sowie das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unterstützen zusammen mit anderen auf demselben Gebiet tätigen öffentlichen und privaten Stellen die Bevölkerung bei der Erhaltung und Förderung der Gesundheit sowie die Schaffung und Erhaltung gesunder Lebensbedingungen.

Die Gesundheitsbehörden sowie das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit klären im Interesse der öffentlichen Gesundheit über die Möglichkeiten der Gesundheitsförderung, Prävention und die Schaffung und Erhaltung gesunder Lebensbedingungen auf. Sie regen geeignete gesundheitsfördernde, präventive, umwelt- und sozialmedizinische Maßnahmen an.

Die Präventionsmanagerinnen und Präventionsmanager an den Regierungen koordinieren Aktivitäten, regen Kooperationen an, begleiten Projekte und stärken Netzwerke vor Ort.

Darüber hinaus begleiten die Präventionsmanagerinnen und Präventionsmanager an den Regierungen die unteren Gesundheitsbehörden fachaufsichtlich im Rahmen der gesundheitlichen Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG).

Die für den Vollzug von § 10 ProstSchG nach § 64a Satz 2 der Zuständigkeitsverordnung zuständigen Gesundheitsbehörden der Landkreise und Städte sind unter Prostituiertenschutzgesetz | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (bayern.de), "Übersicht über gesundheitliche Beratungsstellen, Anmeldestellen und Erlaubnisstellen" verzeichnet.  

Weitere Informationen zu Leistungsdetails, Verfahrensablauf, Kosten etc. finden Sie unter "Weiterführende Links"

Ergänzung: Regierung von Schwaben

Darüber hinaus sind sie fachaufsichtlich im Rahmen der gesundheitlichen Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz tätig.

Die gesundheitliche Beratung nach § 10 Prosituiertenschutzgesetz muss alle 12 Monate wiederholt werden, bei unter 21-jährigen alle 6 Monate. Sie wird in Schwaben an folgenden Gesundheitsämtern angeboten:

Beachten Sie bitte, dass für Beratungen mit dem jeweiligen Gesundheitsamt ein Termin vereinbart werden muss. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der oben genannten Gesundheitsämter.

 

Stand: 27.09.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention