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Förderschulen; Anmeldung

Die Förderschule besuchen Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, der nicht durch andere Schulen erfüllt werden kann. Sie müssen an der Föderschule angemeldet werden.

Für Sie zuständig

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Leistungsdetails

Die Förderschulen umfassen eine Vielzahl schulischer Angebote. Das spezialisierte Förderangebot in den unterschiedlichen Förderschwerpunkten reicht von der frühen Förderung im Vorschulalter (Schulvorbereitende Einrichtung SVE) bis zum Erwerb weiterführender Abschlüsse (Realschule, Wirtschaftsschule, FOS/BOS) und zur beruflichen Ausbildung (Berufsschule).

Förderschulen diagnostizieren, erziehen, unterrichten, beraten und fördern Kinder und Jugendliche, die der sonderpädagogischen Förderung bedürfen und deswegen an einer allgemeinen oder beruflichen Schule nicht oder nicht ausreichend gefördert und unterrichtet werden können.

Zu den Aufgaben der Förderschulen gehören:

  • die schulische Unterrichtung und Förderung in Klassen mit bestimmten Förderschwerpunkten,

  • die vorschulische Förderung durch die Schulvorbereitenden Einrichtungen,

  • im Rahmen der verfügbaren Stellen und Mittel

    • die vorschulische Förderung durch die Mobile Sonderpädagogische Hilfe und

    • die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allgemeinen Schulen oder in Förderschulen.

Die Förderschulen erfüllen den sonderpädagogischen Förderbedarf, indem sie eine an den einzelnen Kindern und Jugendlichen ausgerichtete Bildung und Erziehung vermitteln. Sie tragen zur Persönlichkeitsentwicklung bei und unterstützen die soziale und berufliche Entwicklung. Bei Kindern und Jugendlichen, die durchgehend auf fremde Hilfe angewiesen sind, können Erziehung und Unterrichtung pflegerische Aufgaben beinhalten.

Berechtigt zum Besuch der Förderschule sind Schülerinnen und Schüler, die einer besonderen sonderpädagogischen Förderung bedürfen, so dass die Aufnahme an der Förderschule die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs durch Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens voraussetzt. In den Förderschwerpunkten Hören, Sehen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung und körperlich motorische Entwicklung wird nach dem LehrplanPLUS der Grund- und Mittelschule unterrichtet, für die förderschwerpunktspezifische Adaptionen vorliegen. In den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung wird nach eigenen Lehrplänen unterrichtet.

Bei inklusiver Unterrichtung an weiterführenden Schulen wie Realschule, Gymnasium, Fachoberschule sind die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen.

Die Inklusion ist Aufgabe aller Schulen. Deshalb steht den Erziehungsberechtigen grundsätzlich ein Wahlrecht zu, ob ihr Kind eine allgemeine Schule oder einer Förderschule besuchen soll. Ziel des inklusiven Schulsystems ist, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf noch stärker als bislang gemeinsam lernen, ihr soziales Miteinander noch selbstverständlicher wird und das Niveau der sonderpädagogischen Förderung erhalten bleibt. Dazu wurden auch Partner- und Kooperationsklassen eingerichtet, sowie Schulen mit dem Profil Inklusion. Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf können die Förderschule außerhalb der übrigen Formen des kooperativen Lernens nur im Rahmen offener Klassen besuchen.

Bei inklusiver Unterrichtung an weiterführenden Schulen wie Realschule, Gymnasium, Fachoberschule sind die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen. Im Rahmen einer Berufsausbildung müssen die Lernziele für einen beruflichen Abschluss an einer Berufsfachschule und an der Berufsschule erreicht werden. Lehrkräfte der Förderschulen unterstützen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Der sog. Mobile Sonderpädagogische Dienst unterstützt und berät Lehrkräfte an allgemeinen Schulen, die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf inklusiv unterrichten.

  • Kinder in Mittel- und Förderschulen; Untersuchung

    Angebot für Kinder in Mittel- und Förderschulen eine schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte zu erhalten.

  • Schulübertritt; Informationen zum Übertrittsverfahren

    Das Übertrittsverfahren von der Grundschule an die weiterführenden Schularten soll sicherstellen, dass jede Schülerin und jeder Schüler die weiterführende Schule besucht, die ihrer bzw. seiner individuellen Leistungsfähigkeit möglichst gut gerecht wird.

Stand: 04.09.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus