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Denkmalschutz; Beantragung einer Zuwendung aus dem bayerischen Entschädigungsfonds

Für Maßnahmen an Denkmälern können Zuwendungen aus dem Entschädigungsfonds nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz beantragt werden.

Landratsamt Rottal-Inn

SG 41 - Baugenehmigung, Bauleitplanung, Gutachterausschuss, Denkmalschutz

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