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Denkmalschutz; Beantragung einer Zuwendung aus dem bayerischen Entschädigungsfonds

Für Maßnahmen an Denkmälern können Zuwendungen aus dem Entschädigungsfonds nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz beantragt werden.

Stadt Erlangen

Untere Denkmalschutzbehörde

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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09:30 Uhr - 15:00 Uhr
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09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Do
09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr
09:30 Uhr - 12:00 Uhr
Termine vor Ort nur nach Vereinbarung möglich.

Hausanschrift

Gebbertstraße 1
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Postanschrift

Rathausplatz 1
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