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Träger der Jugendhilfe; Beantragung einer Förderung

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Gemeinden) können Träger der freien Jugendhilfe fördern.

Für Sie zuständig

Landratsamt Rosenheim - Sachgebiet 23 - Kreisjugendamt

Landratsamt Rosenheim

Hausanschrift

Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim

Postanschrift

Postfach 100465

83004 Rosenheim

Telefon

+49 8031 392-01

Leistungsdetails

Über die Voraussetzungen für eine Förderung von (anerkannten) Trägern der freien Jugendhilfe informiert die kreisfreie Gemeinde oder das zuständige Landratsamt.
Stand: 14.01.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales