Über die Voraussetzungen für eine Förderung von (anerkannten) Trägern der freien Jugendhilfe informiert die kreisfreie Gemeinde oder das zuständige Landratsamt.
Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg
Antrag auf Zuschuss für Ferienfreizeiten und Schullandheimaufenthalte über das Jugendamt