Logo Bayernportal

Träger der Jugendhilfe; Beantragung einer Förderung

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Gemeinden) können Träger der freien Jugendhilfe fördern.

Für Sie zuständig

Stadt Ansbach - Amt für Familie und Jugend

Stadt Ansbach

Hausanschrift

Nürnberger Straße 32
91522 Ansbach

Postanschrift

Nürnberger Straße 32

91522 Ansbach

Telefon

+49 981 51-0

Leistungsdetails

Über die Voraussetzungen für eine Förderung von (anerkannten) Trägern der freien Jugendhilfe informiert die kreisfreie Gemeinde oder das zuständige Landratsamt.
Stand: 14.01.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales