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Träger der Jugendhilfe; Beantragung einer Förderung

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Gemeinden) können Träger der freien Jugendhilfe fördern.

Für Sie zuständig

Landratsamt Schweinfurt - Amt für Jugend und Familie (SG 21)

Landratsamt Schweinfurt

Grundschule und Mittelschule Bergrheinfeld

Grundschule und Mittelschule Dittelbrunn

Grundschule und Mittelschule Poppenhausen

Grundschule und Mittelschule Sennfeld

Heideschule Schwebheim

Hugo-von-Trimberg Schule Niederwerrn

Mittelschule Gerolzhofen

Mittelschule Gochsheim

Staatliches Berufliches Schulzentrum Alfons Goppel Schweinfurt (BSZ)

Karl-Beck-Haus - Schullandheim und Jugendbegegnungsstätte

Leistungsdetails

Über die Voraussetzungen für eine Förderung von (anerkannten) Trägern der freien Jugendhilfe informiert die kreisfreie Gemeinde oder das zuständige Landratsamt.
Stand: 30.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales