Logo Bayernportal

Träger der Jugendhilfe; Beantragung einer Förderung

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Gemeinden) können Träger der freien Jugendhilfe fördern.

Für Sie zuständig

Landratsamt Schweinfurt - Amt für Jugend und Familie (SG 21)

Landratsamt Schweinfurt

Karl-Beck-Haus - Schullandheim und Jugendbegegnungsstätte

Celtis Gymnasium

Grundschule Bergrheinfeld

Grundschule Röthlein

Grundschule Schonungen

Grundschule und Mittelschule Dittelbrunn

Grundschule und Mittelschule Poppenhausen

Grundschule und Mittelschule Sennfeld

Grundschule Werneck (Schulhaus Schleerieth)

Heideschule Schwebheim

Hugo-von-Trimberg Schule Niederwerrn

Mittelschule Bergrheinfeld

Mittelschule Gerolzhofen

Mittelschule Gochsheim

Mittelschule Werneck

Staatliche Realschule Schonungen

Staatliches Berufliches Schulzentrum Alfons Goppel Schweinfurt (BSZ)

Leistungsdetails

Über die Voraussetzungen für eine Förderung von (anerkannten) Trägern der freien Jugendhilfe informiert die kreisfreie Gemeinde oder das zuständige Landratsamt.
Stand: 14.01.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales