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Träger der Jugendhilfe; Beantragung einer Förderung

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Gemeinden) können Träger der freien Jugendhilfe fördern.

Für Sie zuständig

Landratsamt Eichstätt - SG 32 - Amt für Familie und Jugend

Landratsamt Eichstätt Außenstelle Lenting

Landratsamt Eichstätt Außenstelle Gundekarstraße 3

Landratsamt Eichstätt

Hausanschrift

Gundekarstraße 3
85072 Eichstätt

Postanschrift

Gundekarstraße 3

85072 Eichstätt

Telefon

+49 8421 70-0

Leistungsdetails

Über die Voraussetzungen für eine Förderung von (anerkannten) Trägern der freien Jugendhilfe informiert die kreisfreie Gemeinde oder das zuständige Landratsamt.
Stand: 30.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales