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Öffentlicher Linienverkehr; Beantragung von Genehmigungen und Ausnahmen

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen und Kraftfahrzeugen unterliegt den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und ist somit genehmigungspflichtig.

Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 23.2 - Personenbeförderung, Schienenverkehr

Öffnungszeiten

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Allgemein

Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten zum Teil im Homeoffice.

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Freitag                      07:00 Uhr - 14:45 Uhr

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