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Öffentlicher Linienverkehr; Beantragung von Genehmigungen und Ausnahmen

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen und Kraftfahrzeugen unterliegt den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und ist somit genehmigungspflichtig.

Regierung der Oberpfalz

Sachgebiet 23 - Straßenverkehr, Personenbeförderung, Gewerbe

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

Hausanschrift

Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg

Postanschrift

93039 Regensburg