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Radioaktive Stoffe; Meldung eines Funds

Was ist zu tun, wenn Sie eine Verpackung oder einen Behälter mit dem Strahlenwarnzeichen schwarzes ''Flügelrad auf gelbem Grund" finden?

Für Sie zuständig

Polizeiinspektion Auerbach i.d.OPf.

Hausanschrift

Oberer Torplatz 7
91275 Auerbach i.d.OPf.

Postanschrift

Oberer Torplatz 7

91275 Auerbach i.d.OPf.

Telefon

+49 9643 9204-0

Leistungsdetails

Nachdem Sie nicht wissen können, ob in der Verpackung oder dem Behälter wirklich radioaktive Stoffe sind, berühren Sie den Fund nicht, halten Sie vorsichtshalber Abstand und informieren Sie bitte die nächste Polizeidienststelle. Die Polizei wird dann alles Weitere veranlassen (evtl. Absperrung und Information der zuständigen Stellen).

Als atomrechtliche Aufsichtsbehörde ist für den Fund radioaktiver Stoffe in Bayern das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Die Meldungen nimmt die nächstgelegene Polizeidienststelle entgegen.

  • Radioaktivität; Beratung
    Die Umweltschutzingenieure der Kreisverwaltungsbehörden beraten die Bevölkerung auch in Fragen der Wirkung ionisierender Strahlung.
Stand: 17.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz