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Radioaktive Stoffe; Meldung eines Funds

Was ist zu tun, wenn Sie eine Verpackung oder einen Behälter mit dem Strahlenwarnzeichen schwarzes ''Flügelrad auf gelbem Grund" finden?

Für Sie zuständig

Polizeiinspektion Bad Neustadt a.d.Saale

Hausanschrift

Am Zollberg 1
97616 Bad Neustadt a.d.Saale

Postanschrift

Am Zollberg 1

97616 Bad Neustadt a.d.Saale

Telefon

+49 9771 606-0

Polizeistation Bad Königshofen i.Grabfeld

Hausanschrift

Hans-Dietrich-Straße 2
97631 Bad Königshofen i.Grabfeld

Postanschrift

Hans-Dietrich-Straße 2

97631 Bad Königshofen i.Grabfeld

Telefon

+49 9761 906-0

Leistungsdetails

Nachdem Sie nicht wissen können, ob in der Verpackung oder dem Behälter wirklich radioaktive Stoffe sind, berühren Sie den Fund nicht, halten Sie vorsichtshalber Abstand und informieren Sie bitte die nächste Polizeidienststelle. Die Polizei wird dann alles Weitere veranlassen (evtl. Absperrung und Information der zuständigen Stellen).

Als atomrechtliche Aufsichtsbehörde ist für den Fund radioaktiver Stoffe in Bayern das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Die Meldungen nimmt die nächstgelegene Polizeidienststelle entgegen.

  • Radioaktive Stoffe; Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses
    Der Eintritt eines Notfalls, Störfalls oder eines sonstigen bedeutsamen Vorkommnisses sowie das Abhandenkommen, den Fund oder die Erlangung radioaktiver Stoffe ist unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden.
  • Radioaktivität; Beratung
    Die Umweltschutzingenieure der Kreisverwaltungsbehörden beraten die Bevölkerung auch in Fragen der Wirkung ionisierender Strahlung.
Stand: 17.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz