Logo Bayernportal

Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen

Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen

Hausanschrift

Herzoganger 1
86529 Schrobenhausen

Postanschrift

Herzoganger 1

86529 Schrobenhausen

Telefon

+49 8252 8951-0

Webseite

www.vgem-sob.de

Leistungsdetails

Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Dabei ist u.a. zu beachten, dass Grundstücke aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen und im Einzelfall eine Ausschreibung des Grundstücksverkaufs durch die Kommunen erforderlich sein kann.

An einem Grundstückskauf interessierte Bürger können sich direkt mit der jeweiligen Kommune in Verbindung setzen und klären, ob dort Verkaufsbereitschaft besteht.

Stand: 05.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration