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Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.
Prinzregentenstr. 14
80538 München
80535 München
Karlstr. 25
82377 Penzberg
Postfach 1362
82374 Penzberg
Pütrichstr. 8
82362 Weilheim i.OB
82360 Weilheim i.OB
Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Dabei ist u.a. zu beachten, dass Grundstücke aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen und im Einzelfall eine Ausschreibung des Grundstücksverkaufs durch die Kommunen erforderlich sein kann.
An einem Grundstückskauf interessierte Bürger können sich direkt mit der jeweiligen Kommune in Verbindung setzen und klären, ob dort Verkaufsbereitschaft besteht.
Die Liegenschaftsverwaltung ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.